Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung unseres Online-Auftritts sowie die Anfrage und Erbringung von Reinigungsleistungen durch GlanzWerk Reinigung, Bergstrasse 31, 8044 Zürich, Schweiz.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Leistungen von GlanzWerk Reinigung im Bereich der Privatreinigung Zürich, Wohnungsreinigung, Büroreinigung Zürich, Umzugsreinigung, Fensterreinigung und Grundreinigung in Zürich und Umgebung.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von beiden Seiten ausdrücklich bestätigt wurden. Mit dem Absenden einer Anfrage werden diese Bedingungen zur Kenntnis genommen; ein verbindlicher Auftrag entsteht erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch eine entsprechend bestätigte Terminvereinbarung.
2. Anfrage und Offerte
Anfragen über unser Online-Formular sind kostenlos und unverbindlich. Die Angaben zu Objekt, Fläche, Reinigungsumfang, Zugänglichkeit und gewünschtem Termin müssen möglichst vollständig und korrekt sein.
Eine Offerte basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten Angaben. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse erheblich davon ab, kann die Offerte vor Beginn oder während der Arbeiten angepasst werden. Zusatzarbeiten werden nur nach Absprache ausgeführt, sofern dies zumutbar und organisatorisch möglich ist.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bestätigten Offerte oder Auftragsvereinbarung. Je nach gebuchter Dienstleistung können insbesondere folgende Arbeiten enthalten sein:
- Reinigung von Wohn- und Arbeitsräumen
- Pflege von Böden, Oberflächen, Küchen und Sanitäranlagen
- Fenster- und Glasreinigung im vereinbarten Umfang
- Einmalige Reinigungen, Grundreinigungen und Reinigungen bei einem Umzug
Nicht vereinbarte Spezialarbeiten, die Reinigung stark verschmutzter oder gesundheitsgefährdender Bereiche sowie Arbeiten in nicht sicher zugänglichen Höhen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die in der bestätigten Offerte genannten Preise. Falls nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in Schweizer Franken und einschliesslich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
Die Zahlung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig. Bei Zahlungsverzug können gesetzliche Verzugszinsen und angemessene Mahnkosten belastet werden. Bei regelmässigen Reinigungen können abweichende Zahlungsintervalle vereinbart werden.
5. Termine, Zugang und Mitwirkung
Termine werden nach Möglichkeit verbindlich vereinbart. Kundinnen und Kunden stellen sicher, dass die Räume zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich, frei von vermeidbaren Hindernissen und mit den erforderlichen Anschlüssen für Wasser und Strom ausgestattet sind.
Besondere Umstände wie empfindliche Materialien, wertvolle Gegenstände, Haustiere, Renovationsrückstände oder bekannte Schäden sind vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen. Wertgegenstände und persönliche Dokumente sind durch die Kundschaft sicher aufzubewahren.
6. Verschiebung und Annullierung
Eine Terminverschiebung oder Annullierung ist möglichst frühzeitig mitzuteilen. Bei kurzfristigen Absagen oder wenn ein vereinbarter Zugang nicht möglich ist, können die bereits entstandenen Aufwendungen sowie ein angemessener Anteil des vereinbarten Preises verrechnet werden.
Kann ein Termin aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Anordnung oder anderer nicht beeinflussbarer Umstände nicht eingehalten werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.
7. Prüfung und Beanstandungen
Die ausgeführten Arbeiten sind nach Möglichkeit unmittelbar nach Abschluss zu prüfen. Beanstandungen sind innerhalb von 48 Stunden nach der Reinigung nachvollziehbar mitzuteilen und müssen sich auf den vereinbarten Leistungsumfang beziehen.
Bei berechtigten Beanstandungen erhält GlanzWerk Reinigung zunächst die Gelegenheit zur kostenlosen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Ein Anspruch auf Nachbesserung besteht nicht, wenn die beanstandete Beeinträchtigung auf bereits vorhandene Schäden, Materialeigenschaften oder eine nicht mitgeteilte besondere Verschmutzung zurückzuführen ist.
8. Haftung
GlanzWerk Reinigung haftet für Schäden, die durch eine nachweislich unsorgfältige Ausführung der vereinbarten Arbeiten verursacht wurden, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für normale Abnutzung, bereits vorhandene Schäden, Materialfehler und Schäden aufgrund unvollständiger oder unrichtiger Angaben ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
9. Datenschutz
Personendaten, die über unser Online-Formular oder im Rahmen einer Anfrage übermittelt werden, werden zur Bearbeitung der Anfrage, zur Erstellung einer Offerte und zur Durchführung der vereinbarten Leistungen bearbeitet. Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
10. Änderungen dieser Bedingungen
GlanzWerk Reinigung kann diese Bedingungen anpassen, wenn dies aufgrund veränderter Leistungen, gesetzlicher Anforderungen oder organisatorischer Abläufe erforderlich ist. Für bereits bestätigte Aufträge gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung vereinbarten Bedingungen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Gründe entgegenstehen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Für Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Gerichtsstand am Sitz von GlanzWerk Reinigung in Zürich zuständig. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
12. Kontakt und Anbieterangaben
GlanzWerk Reinigung
Bergstrasse 31
8044 Zürich
Schweiz